Sie befinden sich hier:   Angeln auf Fehmarn ---> Rechtliche Hinweise für die Angelfischerei in Schleswig-Holstein

Rechtliche Hinweise für die Angelfischerei in Schleswig-Holstein

Wie überall, gibt es auch für das Angeln an der Küste Regeln und Gesetze, die der waidgerechte Angler einhalten muß. Damit Sie viel Freude bei der Fischwaid an der Küste haben, habe ich versucht die wichtigsten Informationen für Sie zusammenzutragen. So klappt es dann auch bestimmt mit traumhaften Angelstunden und anderen unvergessenen Augenblicken auf der schönen Ostseeinsel Fehmarn.

Wenn Sie ganz genaue Informationen haben möchten, schauen Sie doch einfach auf den Seiten des Landessportfischerverband Schleswig Holstein nach. Dort finden Sie detaillierte Informationen zur fischereilichen Rechtslage in Schleswig Hostein.

Fischereischein

Die gesamte Ostseeküste von Schleswig-Holstein ist ein sogenanntes “freies Gewässer” und somit für jeden Menschen mit Fischereischein zu beangeln. Lediglich das Trave-Gebiet und eingeschlossen das “Brodtner Steilufer” bedarf einer seperaten Angelerlaubnis, die in Lübeck zu erwerben ist.
Sollten Sie keinen Fischereischein besitzen, so ist es jedoch möglich einen Urlauber-Fischereischein zu erwerben, sofern sie nicht in Schleswig-Holstein wohnen. Er hat eine Gültigkeitsdauer von 40 Tagen und kostet 18 EUR. Für Fehmarn stellt Ihnen die Stadtverwaltung von Burg diesen Schein aus.

 

Ergänzung

Wichtiger Hinweis in eigener Sache. Da sich die gesetzlichen Vorgaben jederzeit ändern können, übernehme ich keinerlei Garantie für die Richtigkeit der hier gemachten Angaben. Jeder muß sich vor Ort mit den aktuellen gesetzlichen Bedingungen vertraut machen.
Die letzte gesetzliche Änderung vom 03.02.06 finden sie hier im PDF-Format--->Klick

Zu den mitgeführten Utensilien gehören auf jedenfall Maßband, Betäubungsholz zum Betäuben des Fisches, ein Messer um den Fisch waidgerecht abzustechen und ein Hakenlöser, um evtl. untermaßige Fische schonend vom Angelhaken zu lösen. Selbstverständlich haben die gültigen Angelpapiere immer am Mann und griffbereit zu sein.

Stadtverwaltung Burg
23769 Burg/Fehmarn
Am Markt 1
Tel.: 04371 - 506-36

Amt Fehmarn
23769 Burg/Fehmarn
Bahnhofstraße 5
Tel.: 04371- 5080

 

Schonzeit

Für Meerforelle und Lachs gelten folgende Schonzeiten: 01.10 - 31.12 soweit es sich um Fische handelt, die noch ihre Laichfärbung haben. Fische mit losen, silbernen Schuppen dürfen entnommen werden.

Für weibliche Schollen und Flundern geht die Schonzeit vom 01.02 - 30.04. Aufgehoben seit 03.02.06

Der Steinbutt ist geschont vom 01.06 - 31.07 Aufgehoben seit 03.02.06

 

Mindestmaße

Aal                                 35 cm
Aalmutter                        23 cm
Scholle                           25 cm
Flunder                       Aufgehoben seit 03.02.06
Kliesche                     Aufgehoben seit 03.02.06
Steinbutt                        30 cm
Dorsch                            38 cm
Wittling                       Aufgehoben seit 03.02.06
Makrele                          30 cm
Meerforelle                     40 cm
Lachs                              60 cm
Meeräsche                      40 cm
Hering                        Aufgehoben seit 03.02.06

 

 

 | Home | Gesetze | Fischarten | AngelplätzeHochseeangeln | Küstenfischen | Verschiedenes  | Links  | Hinweise | Thumbnails  | Gästebuch | Impressum|

Copyright © 2001 by broesel-online. Alle Rechte vorbehalten